Kinderschutz – Richtlinien: Company 4 Kids

1. Einleitung und Ziele:
Mit unserer Arbeit möchten wir dazu beitragen, dass Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sichere Orte geboten werden, an denen sie mit ihren Erfahrungen und ihrer Lebenswelt gehört sowie respektiert werden.

Unsere Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist geprägt von Wertschätzung, Respekt und Vertrauen. Wir sind uns unserer Vorbildfunktion bewusst und bieten eine Orientierungshilfe für soziale Werte und Normen.
Der Grenzen unserer eigenen Handlungsfähigkeit ist uns bewusst und gegebenenfalls nehmen wir professionelle Unterstützung und Beratung in Anspruch. Insbesondere im Kinderschutz ist uns ein proaktiver und transparenter Umgang mit Fehlern wichtig.
Die vier Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention, welche das Recht auf Gleichbehandlung, den Vorrang des Kindeswohls, das Recht auf Leben und persönliche Entwicklung sowie die Achtung vor der Meinung des Kindes umfassen, sind selbstverständlicher Teil unserer Haltung (vgl. UNICEF, 1989) und unser Handeln.
Darüber hinaus bilden die jeweils geltenden, nationalen Gesetze auf Bundes- und Länderebene zum Kinder und Jugendschutz, wie in der Kinderschutzrichtlinie dargestellt, den rechtlichen Rahmen unsrer Arbeit.

2. Risikoanalyse
Company 4 Kids wird eine aktuelle Risikoanalyse durchführen, um den Kinder- und Jugendschutz in seinen Strukturen und Angeboten nachhaltig zu stärken. Ziel dieser Analyse ist es, potenzielle Risiken zu identifizieren und daraus gezielte Maßnahmen abzuleiten, die den Schutz von Kindern und Jugendlichen in allen Bereichen des Vereins sicherstellen.
Bei der Analyse werden Ehrenamtlichen, Hauptamtlichen sowie Helfer: innen bei Sommercamps und Sportkursen, die direkt für den Verein arbeiten, befragt.
Die Risikoanalyse soll die Tätigkeitsbereiche von Betreuer: innen, Übungsleiter: innen, Ehrenamtliche, Hauptamtliche und Helfer: innen aufzeigen und verdeutlicht die Vielfalt der Angebote und Kontaktformen mit Kindern. Viele dieser Mitarbeiter: innen stehen regelmäßig in direktem Kontakt zu Kindern und zeigen tagtäglich Verantwortungsbewusstsein. Gleichzeitig werden Lücken sichtbar, etwa bei einheitlichen Bewerbungsverfahren, der Vorlage von Strafregisterauszügen, der Kenntnis des Verhaltenskodex sowie bei Feedback und Beschwerdewegen. Verletzungsgefahr im Sport stellt häufig ein potenzielles Risiko dar, während klassische Risikosituationen wie Einzelbetreuung (1:1) oder Umkleiden nicht immer ausreichend erkannt werden und nicht immer im ausreichend kontrolliert werden können, vor allem wenn sich nicht nur Kinder und Jugendliche, sondern auch (junge) Erwachsene in Garderobe bzw. Duschräumlichkeiten bzw. Trainingsbereichs, aufgrund von Platzmangel und überschneidenden und eng angelegte Trainingszeiten befinden. Insgesamt besteht in unserem Verein ein positives Grundverständnis für Kinderschutz und Prävention, doch braucht es klarere Strukturen, verbindliche Regeln und stärkere Kommunikation, um Handlungssicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten.

3. Wer hat die Verantwortung:

  1. Vorstand, hauptamtliche Mitarbeiter: innen
    Der Vorstand sowie die hauptamtlichen Mitarbeiter: innen des Vereins sind verantwortlich für die Durchführung und Überwachung des Kinderschutzkonzepts. Sie stellen sicher, dass alle Maßnahmen konsequent umgesetzt und bei Bedarf aktualisiert werden.
  2. Präventions- und Schutzbeauftrage
    Diese sind die Ansprechpartner: innen für Kinder, Jugendliche und die Erziehungsberechtigten bei Anliegen oder Beschwerden bezüglich des Kinderschutzes. Sie arbeiteten eng mit dem Vorstand zusammen und unterstützen bei der Umsetzung des Konzepts. Absolvieren wiederkehrende Schulungen. Sie sollen einerseits im Verein als Multiplikator: innen auftreten, um zu sensibilisieren, und andererseits sollen sie bei Verdachtsmomenten schnell und angepasst reagieren können. Notfalls wenden sie an externen Experten/ Berater: innen bzw. Behörden.
  3. Trainer: innen und Übungsleiter: innen
    Trainer: innen und Übungsleiter: innen haben eine besondere Verantwortung für das Wohl der Kinder und Jugendlichen. Sie müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um Sportangebote für Kinder und Jugendliche umsetzen zu können (siehe Punkt „Prävention und Kommunikation“)
  4. Erziehungsberechtigte sind wichtige Partner: innen im Kinderschutz. Sie werden über das Kinderschutzkonzept informiert (Homepage) und ermutigt, bei Unregelmäßigkeiten oder Bedenken das Gespräch mit den Präventions- und Schutzbeauftragten zu suchen.
  5. Kinder und Jugendliche.
    Die Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen in das Kinderschutzkonzept ist von großer Bedeutung, da es ihnen die Möglichkeit gibt, ihre Perspektiven und Bedürfnisse einzubringen, sowie ein Gefühl der Mitbestimmung und Sicherheit zu vermitteln. Die Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen in das Kinderschutzkonzept stärkt nicht nur das Schutzgefühl der jungen Teilnehmer: innen, sondern fördert auch das Vertrauen und die Verantwortlichkeit im Verein. Es ist wichtig sicherzustellen, dass ihre Stimmen gehört und respektiert werden, um eine sichere und unterstützende Umgebung für alle zu schaffen.

4. Wovor wird geschützt?
Um den Schutz der Kinder und Jugendlichen optimal gewährleisten zu können, ist es wichtig, eine klare Vorstellung von Gewalt und ihren verschiedenen Erscheinungsformen zu haben. Die Achtung der Rechte von Kindern im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention ist Teil unseres Selbstverständnisses und der von uns gelebten Grundhaltung. Wir verpflichten uns, alles uns Mögliche zu tun, um Kinder, Jugendliche zu schützen.
Gewalt bezeichnet eine Handlung oder Verhaltensweise, bei der eine Person physische, psychische, soziale oder emotionale Schäden oder Leiden bei einer anderen Person verursacht. Gewalt kann verschiedene Formen annehmen und tritt sowohl in zwischenmenschlichen Beziehungen als auch auf gesellschaftlicher Ebene auf. Daher haben verschiedenen Formen von Gewalt wie folgt definiert:

  1. Physische Gewalt beinhaltet den Einsatz körperlicher Kraft oder Aggression, um Schaden an einer anderen Person oder deren Eigentum zu verursachen. Beispiele für physische Gewalt sind Schläge, Tritte, Angriffe mit Waffen, körperliche Misshandlungen oder Sachbeschädigungen.
  2. Psychische oder emotionale Gewalt zielt darauf ab, das psychische Wohlbefinden einer Person zu beeinträchtigen, indem sie systematisch herabgewürdigt, beleidigt, bedroht oder manipuliert wird. Dies kann schwerwiegende Auswirkungen auf das Selbstwertgefühl, die psychische Gesundheit und die Lebensqualität der Betroffenen haben. Insbesondere wird hier Mobbing angeführt als eine Form von psychischer Gewalt, bei der eine Person wiederholt und gezielt von anderen Personen schikaniert, gedemütigt oder ausgegrenzt wird. Dies kann sowohl im persönlichen Umfeld (z. B. in der Schule oder im Verein) als auch online (Cybermobbing) auftreten.
  3. Sexuelle und sexualisierte Gewalt umfasst jegliche sexuellen Handlungen oder Übergriffe, die gegen den Willen oder ohne Einverständnis einer Person ausgeführt werden. Dazu gehören beispielsweise sexuelle Belästigung, Vergewaltigungen und jede andere Form ungewollter sexueller Handlungen.
  4. Soziale oder strukturelle Gewalt bezieht sich auf Formen von Gewalt, die in sozialen Strukturen, Institutionen oder gesellschaftlichen Normen eingebettet sind und sich auf die Lebensbedingungen und Chancen von Menschen auswirken. Es kann sich beispielsweise in Diskriminierung, Ungleichheit, Ausgrenzung oder Unterdrückung manifestieren.

Folgende exemplarische Verhaltensweisen gelten als Kindeswohlgefährdung und sind nach dem Verfahren für Verdachtsfälle meldepflichtig:

a. Schlafentzug als Sanktion für Kinder und Jugendliche.
b. Fehlendes Nähe-Distanzverhalten, z. B. beabsichtigte Herstellung einer
sexualisierten Atmosphäre.
c. Missbrauch des Autoritätsverhältnisses, Manipulation.
d. Verwehrung von Essen und Trinken.
e. Aufsichtspflichtverletzung
f. Anfertigung von Fotos der Kinder und Jugendlichen in intimen Situationen.
g. Kinder und Jugendliche unnatürlichen Erfolgsdruck auszusetzen
h. Kinder und Jugendliche demütigen, erniedrigen, einsperren, ängstigen, etc.
i. Körperliche Strafen wie z. B Schlagen
j. Aggressives Verhalten mit Stoßen, Schubsen, Schütteln, Festhalten
(ausgenommen bei Gefahr in Verzug).
k. Kinder an intimen Stellen berühren, küssen, streicheln, vergewaltigen
l. Diskriminierende Äußerungen über Geschlecht, Herkunft, Religion, Alter,
körperlicher und/oder geistiger Einschränkung sowie sexueller Identität.

Wir sind uns bewusst, dass folgende Situationen sehr heikel sein können, und handeln daher im Hinblick auf den Kinderschutz besonders sensibel und bedacht bei:
a. Situationen mit besonderem Körperkontakt (z.B. Sportunterricht & Bewegungsspiele oder Sicherung bei Gerätturneinheiten)
b. Emotionale Situationen (z.B. Trösten)
c. Einzelsituationen (z.B. Einzelunterricht, Aufsicht Frühdienst oder bei der Abholung) )
d. Räumliche Situationen (z.B. Aufenthalt in Umkleide- und Duschräumen)
e. Situationen in denen eine Erstversorgungsmaßnahme durchgeführt werden muss.

5. Verhalten gegenüber Kindern und Jugendlichen:
Wir unterlassen gewalttätiges, diskriminierendes, rassistisches, sexistisches Verhalten gegenüber Kindern und Jugendlichen (verbal und nonverbal)
Bei Company 4 Kids behandeln wir Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene als eigenständige Persönlichkeiten und begegnen ihnen mit Respekt. Insbesondere folgende exemplarische Verhaltensweisen sind Ausdruck dieser Haltung:

a. Wohlwollende, wertschätzende und verständliche Sprache. Respektvolle Umgangsformen und wertschätzende Kommunikationskultur ist die Basis des
Miteinanders von Betreuer: innen, Kindern und Jugendlichen
b. Nachvollziehbares Verhalten ohne Ausnutzung von Abhängigkeiten. Keine Privatgeschenke oder Vergünstigungen an einzelne Kinder und Jugendlichen sowie
keine privaten Einladungen von Kinder und Jugendlichen Sportler: innen seitens Betreuer: innen (Gefahr von Missbrauch des Autoritätsverhältnisses durch Täter: innen).
c. Aktives Zuhören.
d. Unterstützung im selbständigen Tun durch Schaffung entsprechender Möglichkeiten.
e. altersgerechte Alltagsgestaltung.
f. Thematisierung von Grenzverletzungen in jedem Fall. Transparente Kommunikation zwischen Betreuer: innen, Kindern und Jugendlichen. (z.B. keine privaten Nachrichten abseits des sportlichen Kontexts zwischen Übungsleiter: innen und Kindern und Jugendlichen per SMS, WhatsApp, usw.)
g. Reflektion des eigenen Verhaltes in einer Vorbildfunktion
h. Vermittlung von entwicklungsadäquater Medienkompetenz, insbesondere im Umgang mit sozialen Medien. Achtsamkeit für eine gewaltfreie Nutzung jedweder Medien (wie Handy, Smartphone, Kamera, Internetforen u.a.) und Stellungnahme zu jeder Form von Diskriminierung, gewalttätigem oder sexistischem Verhalten und Mobbing.
i. Proaktive Offenlegung von privaten Beziehungen oder Verwandtschaftsverhältnissen in der Organisation oder gegenüber Kindern und Jugendlichen, um Befangenheiten und Unklarheiten zu vermeiden
j. Gestaltung von professioneller Beziehung in einem angemessenen Nähe-Distanzverhältnis, dabei gehören angemessene körperliche Nähe und auch körperliche Berührungen zum im Sport zum Alltag dazu. Als Beispiel bei Erfolgen, trösten oder um Mut zu machen müssen Berührungen Kindern und Jugendlichen erwünscht und gewollt sein und dürfen ein pädagogisch sinnvolles Maß nicht überschreiten. Ein 6-Augen-Prinzip ist zu gewährleisten (eine weitere Person Betreuer: in/Sportler: in anwesend).
k. Kinder werden gefragt, ob und von wem sie Hilfe wünschen oder benötigen.
l. Beobachtungsbasierte Interventionen. Unterstützungsangeboten und Eingreifen in Situationen geht eine Beobachtung voraus (ausgenommen akute Gefährdung).
m. Die Intimsphäre der Kinder und Jugendlichen wird geschützt und beachtet entsprechende Voraussetzungen sind zu schaffen. Untersagt ist ebenfalls unangemessenes Bild- oder Fotomaterial zu Dekorationszwecken anzubringen. Dies gilt speziell für allgemeine zugänglich Aufenthaltsbereiche
n. Kinder und Jugendliche werden in Konfliktsituationen unterstützt, wenn sie Hilfestellung benötigen.
o. Kommunikation auf Augenhöhe, am besten mit Blickkontakt.
p. Regeln und Grenzen werden ausgemacht und besprochen.
r. Garderoben und Umkleidekabinen sind im regulären Betrieb von Betreuer: innen nur im
Ausnahmefall zu betreten. Wenn die Notwendigkeit besteht, ist das „6-Augen-Prinzip“ zu wahren. Achtung der Privatsphäre bei Duschsituationen: Betreuer: innen haben sich im Duschbereich den Kindern und Jugendlichen nicht aufzuhalten. Weiters duschen Betreuer: innen nicht gleichzeitig mit Kindern und Jugendlichen. Falls Anlagen von Betreuer: innen und Kindern und Jugendlichen benutzt werden müssen, hat dies organisiert nacheinander stattzufinden

Wir versuchen stehts verantwortungsvoll mit Nähe und Distanz umzugehen und unterlassen schädliche Formen von Beziehungen zu Kindern und Jugendlichen.

Bei Unklarheiten Hinschauen, Rücksprache mit dem Vorgesetzten halten und bei Unklarheiten den Präventions- und Schutzbeauftragten kontaktieren.

6. Prävention und Kommunikation
Kritisches Verhalten, unbeabsichtigtes Fehlverhalten und jegliche Einschränkung von Kinderrechten werden von uns direkt angesprochen. Alle Mitarbeiter: innen inkl. Vorstandes werden mit bestem Wissen und Gewissen die Einhaltung der Kinderschutzrichtlinie unterstützen.
Wir fühlen uns für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Missbrauch verantwortlich und melden Verdachtsfälle unverzüglich den jeweils verantwortlichen Ansprechpartner: innen.
Konkret an:
Scharr Armin +43 6502341553 oder office@company4kids.at

Diese Kinderschutzrichtlinie wird allen Mitarbeiter: innen nachweislich zur Kenntnis gebracht. Alle Trainer: innen und Übungsleiter: innen, werden per E-Mail-Aussendung bzw. vor Ort über das Kinderschutzkonzept informiert. Zusätzlich wird es auf der Homepage veröffentlicht, damit es jederzeit auch für Kinder und Jugendliche einsehbar ist. Ein Verhaltenskodex in Verbindung mit unserer Kinderschutzrichtlinie muss von den Betreuer: innen und Übungsleiter: innen unterzeichnet werden, um klare Verhaltensregeln festzulegen, die den Schutz der Kinder und Jugendlichen gewährleisten. Voraussetzung für die Durchführung eines Sportangebots ist die Vorlage einer unbedenklichen “Strafregisterbescheinigung für Kinderund Jugendfürsorge”.

7. Fallmanagement
Verdachtsmomente auf Kindeswohlgefährdung oder -missbrauch werden ernst genommen. Bei Bedarf wird interveniert und den betroffenen Kindern und ihren Familien geeignete Unterstützungsangebote von Expert: innen vermittelt. Der Verein arbeitet bei Verdachtsfällen mit den zuständigen Behörden und Institutionen eng zusammen und unterstützt bei notwendigen Maßnahmen zum Schutz des Kindeswohls. Bei Fehlverhalten, Übergriffen und strafrechtlich relevanten Formen von Grenzüberschreitungen setzt der Verein den Prozess für ein Verfahren bei Verdachtsfällen innerhalb der jeweiligen Einrichtung in Gang. In ALLEN Fällen führt die/der Kinderschutzbeauftragte die ersten Klärungen durch und entscheidet über die weiteren Schritte. Die kinderschutzbeauftragte Person informiert die betroffenen Personen über die einzelnen Schritte unter Einhaltung relevanter Datenschutzbestimmungen und Verschwiegenheitspflichten.

Wer meldet einen Verdacht?
1 Betreuende Person hat einen Verdacht.
2 Kind/Jugendliche vertraut sich selbst an.
3 Die Organisation wird von Dritten über einen Verdacht informiert.

A) Interner Verdachtsfall in der Organisation:
Verdacht betrifft Betreuende, die im Auftrag der Organisation in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen treten, zum Beispiel: Mitarbeitende, Freiwillige, Leitungsteam, Vereinsfunktionärinnen und -funktionäre.

Verdacht erhärtet: Suspendierung des/ der Beschäftigten bis zur endgültigen Klärung

Verdacht entkräftet: Klärende Gespräche mit allen Betroffenen und involvierten Personen, um den Fall abzuschließen.

B) Externer Verdachtsfall
Verdacht bezieht sich auf Personen/ Organisationen/Institutionen, die außerhalb der unmittelbaren Zuständigkeit, beziehungsweise Verantwortung der Organisation liegen.
Vorgehen:
Gespräch mit der kinderschutzbeauftragten Person, beziehungsweise der Leitung der Organisation.

  • Hilfe für das Kind sicherstellen.
  • an kompetente Stelle übergeben (Kinderschutzzentrum, Kinder- und Jugendhilfe) • Meldung bei der Kinder- und Jugendhilfe.

Jeder Verstoß mit Straftatbestand wird den zuständigen Behörden, einschließlich der Polizei, gemeldet. Jegliche Verstöße gegen die Kinderschutzrichtlinie von Company 4 Kids werden geahndet, sind gegebenenfalls schadenersatzpflichtig und/oder haben arbeitsrechtliche Folgen.

Im Verdachtsfall wird nach Checkliste und Empfehlungen für den Krisenfall laut Leitfaden des Bundeskanzleramtes vorgegangen. Nachzulesen:
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/jugend/bundesjugendfoerderung/bundes-jugendfoerderung-kinderschutz.html

8. Kontakt:
Ansprechpartner/ Vertrauensperson im Verdachtsfall:
Herr Scharr Armin +436502341553.
Seit über 20 Jahren im Sport-Eventbereich tätig, Vater von zwei sportbegeisterten Kindern.
office@company4kids.at

Das Kinderschutzkonzept wird regelmäßig nach den aktuellen gesetzlichen Regelungen und Richtlinien des Bundeskanzleramtes überarbeitet und ergänzt.
Stand 06/2026

Folgende Anlaufstellen stehen österreichweit zur Verfügung. Anlaufstellen zu Thema Gewalt -Prävention.
Rat auf Draht Telefonberatung: Notrufnummer 147
Onlineberatung: www.rataufdraht.at/online-beratung
Chatberatung: www.rataufdraht.at/chat-beratung
Familienberatungsstellen: www.familienberatung.gv.at/beratungsstellen/
Kinder- und Jugendanwaltschaften in Österreich: www.kija.at
Allgemeine Informationen zu Kinderrechten www.kinderrechte.gv.at ; www.kinderhabenrechte.at


Quelle: Bundeskanzleramt, https://www.bundeskanzleramt.gv.at

Anlaufstellen Wien:
Kinderschutzzentrum Wien – Mohsgasse
Mohsgasse 1 Top 3.1, 1030 Wien Tel: +43 1 526 18 20; Mail: office@kinderschutzzentrum.wien

Kinderschutzzentrum Wien – Mariahilfer Straße
Mariahilfer Straße 53 Stg. 2 / 3. Stock / Top 24, 1060 Wien Tel: +43 1 526 18 20 Mail: office@kinderschutzzentrum.wien

Kinderschutzzentrum die möwe Wien
Börsegasse 9, 1010 Wien Tel: +43 1 532 15 15; Mail: ksz-wien@die-moewe.at


Quelle: Die Österreichischen Kinderschutzzentren; https://www.oe-kinderschutzzentren.at/wien